Sie betreiben ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, KG, AG oder vergleichbar und sind noch nicht im Transparenzregister eingetragen? Dann wird es jetzt höchste Zeit für die Eintragung im Transparenzregister! Andernfalls drohen Bußgelder.

Alle neu gegründeten GmbH‘s, KG’s und AG’s, die erst nach dem 01.08.2021 in das Handelsregister eingetragen worden sind, müssen sich schon seit dem 01.08.2021 zusätzlich in das Transparenzregister eintragen lassen. Für Gesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2021 im Handelsregister eingetragen waren, hat der Gesetzgeber Übergangsfristen geschaffen, so dass sich diese erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Transparenzregister eintragen lassen müssen. Diese Übergangsfristen laufen bald ab! Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen die Mitteilung zur Eintragung bis spätestens zum 31.03.2022 vornehmen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften müssen die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30.06.2022 zur Eintragung übermitteln. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen. Eintragungen zum Transparenzregister können sie unter transparenzregister.de vornehmen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen.

Wir suchen Sachbearbeiter

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort motivierteSachbearbeiter (m | w | d)in Vollzeit.Sie sindNotarfachangestellte | r,Rechtspfleger | in,Jurist | in,Assessor | in jur.,Bankkauffrau | -mann. Dann bewerben Sie sich bei uns. Ihre Tätigkeit bei uns umfasst insbesonderedie selbstständige Beratung und Betreuung von Mandanten vorrangig im Grundstücks-, Erb- und Familienrecht,die selbstständige Vorbereitung und Fertigung von […]

Ehegattenvertretungsrecht

Der Gesetzgeber führt ab 01.01.2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten ein. Die Vorsorge durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung wird dadurch allerdings nicht entbehrlich. Anders als oft angenommen kennt das deutsche Recht bislang kein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten. Das kann gerade in Notsituationen zu unerwarteten und ungewünschten Ergebnissen führen. Der Gesetzgeber will dem Abhilfe schaffen […]

KONTAKT

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Bahnhofstraße 10
94032 Passau

Tel. 0851 85 17 98-0
Fax 0851 85 17 98-28
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BÜROZEITEN

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08:00-12:00 und
13:00-17:00 Uhr
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Barrierefreier Zugang vorhanden.
Parken: Am Schanzl, Zentralgarage