Wir haben weiterhin für Sie geöffnet. Gerne können Sie daher Beurkundungstermine mit uns vereinbaren. Nach der derzeit geltenden Infektionsschutzverordnung sind „Behördengänge“ – dazu zählt auch der Termin beim Notar – ein wichtiger Grund, der zum Verlassen der Wohnung berechtigt. Wenn Sie aus Österreich einreisen wollen, beachten Sie bitte, dass aufgrund der Einreise-Quarantäneverordnung weitere Einschränkungen gelten. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Ihre und unsere Gesundheit hat für uns höchste Priorität. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise:
BÜROZEITEN
Wir haben weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie geöffnet. Diese sind werktags von 08:00-12:00 und von 13:00-17:00. Auf Anfrage sind auch Termine außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie aber vorab einen Termin mit uns. So können wir sicherstellen, dass in unseren Räumlichkeiten die nötigen Mindestabstände eingehalten werden können. Ohne vorherige Terminvergabe können wir derzeit keinen Zutritt zu unseren Räumlichkeiten gewähren.
BESPRECHUNG
Gerne bieten wir Ihnen an, Besprechungen auch telefonisch oder per Videokonferenz abzuhalten. So können wir im Vorfeld bereits wichtige Fragen der Vertragsgestaltung klären, ohne dass Sie und wir im Hinblick auf Covid-19 unnötige Risiken eingehen. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin.
HYGIENE
Bitte beachten Sie auch in unseren Räumlichkeiten die AHA-Regeln. Desinfizieren Sie hierzu Ihre Hände am Eingang, wir stellen Desinfektionsmittel bereit. Tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung und achten Sie auf die Einhaltung der Mindestabstände, soweit dies möglich ist. Sollten Sie vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sein, teilen Sie uns das bitte im Vorfeld unter Vorlage eines Attests mit, damit wir uns darauf einstellen können. Selbstverständlich halten auch wir uns an die vorstehenden Regeln.
BEURKUNDUNG
Beurkundungen finden weiterhin im Präsenzverfahren statt. Zu Ihrem Schutz trägt der Notar hierbei durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung. An der Beurkundung sollten dabei nur an der Urkunde Beteiligte teilnehmen. Kommen Sie daher bitte grundsätzlich allein, um den Kreis der Beteiligten möglichst kleinzuhalten. So schützen Sie und wir alle Beteiligten. Sollte aus besonderen Gründen die Teilnahme eines Dritten erforderlich sein, teilen Sie uns das bitte im Vorfeld mit, damit wir uns darauf einrichten können. Um auch während der Beurkundung ein gesundes Raumklima zu gewährleisten, lüften wir in regelmäßigen Abständen auch während der Beurkundung.
NACHGENEHMIGUNG
Gerne bieten wir auf Anfrage an, dass einzelne Beteiligte eine Urkunde nachgenehmigen. In diesem Fall sind nur einzelne Beteiligte bei der Beurkundung anwesend, die übrigen Beteiligten erteilen ihre Genehmigung erst in einem späteren Termin. So kann die Zahl der direkten Kontakte klein gehalten werden. Diese Vorgehensweise kann insbesondere dann angezeigt sein, wenn Beteiligte zu einer Risikogruppe gehören. Sprechen Sie uns gerne auf diese Möglichkeit an.