Wir haben weiterhin für Sie geöffnet. Gerne können Sie daher Beurkundungstermine mit uns vereinbaren. Nach der derzeit geltenden Infektionsschutzverordnung sind „Behördengänge“ – dazu zählt auch der Termin beim Notar – ein wichtiger Grund, der zum Verlassen der Wohnung berechtigt. Wenn Sie aus Österreich einreisen wollen, beachten Sie bitte, dass aufgrund der Einreise-Quarantäneverordnung weitere Einschränkungen gelten. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Ihre und unsere Gesundheit hat für uns höchste Priorität. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise: