UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Unternehmen | Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform | Am Anfang der Unternehmensgründung steht oft die Frage nach  der optimalen Rechtsform. Dabei sind zahlreiche Faktoren zu   berücksichtigen. Die Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten hängt beispielsweise entscheidend von der Rechtsform ab, gleichermaßen die Frage, inwieweit man als Gesellschafter direkten Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens hat. Von erheblicher Bedeutung ist schließlich auch die Frage nach der steuerlichen Gesamtbelastung, die wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater gerne für Sie klären.  

Firma | Die „Firma“ ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des  Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich  unterscheidet. Der Firmenname kann auch  ein unterscheidungskräftiger Phantasiename, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist, sein (z.B. „Paradiso GmbH“ für   Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des  Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen. Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen sind wir Ihnen behilflich.

Handelsregister | Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
 

Die  Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen beim Handelsregister  erfolgt über den Notar. Der Notar formuliert den Text der  Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der  Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung  zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem  Registergericht.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen | In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie  die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und  Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die  Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der  Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb  der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen  hat.

Unternehmensnachfolge | Wird  die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht  rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es  auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner  Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für  Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst  noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb  einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer  testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden  Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten  werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem  eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist  insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen  Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen  testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine  wesentliche Aufgabe des Notars. 

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Notare Paulöhrl Worring
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